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Pflicht: gesonderte Entsorgung von Altgeräten

Es wird darauf hingewiesen, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht in den Hausmüll gehören. Ihre Altgeräte dürfen Sie daher nur einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.

Das ElektroG sieht zur Verbesserung der Mülltrennung daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet werden müssen, welches eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern darstellt und die eben dargestellt getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten umschreibt.

Pflicht: Trennung von Batterien und Altakkumulatoren

Vor Entsorgung Ihres Elektroaltgeräts haben Sie die nicht vom Altgerät umschlossenen Altbatterien und Altakkumulatoren vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Eigenverantwortung Löschung der persönlichen Daten

Geben Sie ein Elektroaltgerät zurück, auf dem personenbezogene Daten gespeichert sein können, sind Sie selbst verantwortlich für das Löschen dieser dort enthaltenen personenbezogenen.

Möglichkeit der Rückgabe

Orient Master GmbH nach Maßgabe des ElektroG ist verpflichtet, Altgeräte anzunehmen oder entsprechende Sammelstellen zur Rückgabe der Elektronikaltgeräte für private Haushalte einzurichten. Daher nimmt Orient Master GmbH folgende Geräte zurück:

  • Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm, ohne den Kauf eines neuen Geräts;

  • Größere Altgeräte, wenn Sie bei Orient Master GmbH ein gleichartiges Gerät erwerben, also ein Altgerät gleicher Geräteart, welches die gleichen Funktionen wie das neue Gerät im Wesentlichen erfüllt.

Geht eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen aufgrund einer Verunreinigung des Altgeräts aus, so kann die Annahme verweigert werden. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für beschädigte Altgeräte.